Wiedergutmachung

In der jungen Zweiten Republik wurden zwischen 1946 und 1949 insgesamt 7 Rückstellungsgesetze erlassen. Das 1., 2. und insbesondere das 3. Rückstellungsgesetz sind die wichtigsten Gesetze zur Restitution von Eigentum der NS-Opfer in Österreich. Das 1. Rückstellungsgesetz vom 26. Juli 1946 behandelte das im Eigentum der Republik Österreich und der österreichischen Bundesländer stehende und vom Deutschen Reich eingezogene Vermögen. Das 2. Rückstellungsgesetz vom 6. Februar 1947 betraf das im Eigentum der Republik befindliche eingezogene Vermögen, das auf Grund von Entnazifizierungsbestimmungen an den österreichischen Staat zugefallen war, das 3. Rückstellungsgesetz über die Nichtigkeit von Vermögensentziehungen betraf das zwischen 1938 und 1945 eingezogene Privatvermögen, das sich noch in Obhut von Einzelpersonen, Firmen oder Institutionen befand. Die weiteren Rückstellungsgesetze regelten entzogene Gewerberechte, Ansprüche aus Dienstverhältnissen und sonstige entzogene Rechte.

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