Föderalismus und Energie

Die staatspolitisch wohl bedeutungsvollste Tat der jungen Zweiten Republik in den ersten Monaten ihres Bestehens war ihr geschlossenes Bekenntnis zum ungeteilten Gesamtstaat. Dies war die grundlegende Voraussetzung für alle folgenden politischen Entscheidungen. Doch die Interessen der E-Wirtschaft waren zu vielschichtig, um sie nur auf die Konfrontation Bund-Länder zu reduzieren. Zu heftig prallten in der Frage der Energieversorgung Ideologien und Gruppeninteressen aufeinander. Eine Weichenstellung für die spätere Mitsprache der Parteien in inhaltlicher und personeller Hinsicht erfolgte schon im Winter 1945/Frühling 1946. 

Die Beschlüsse des Ministerrates vom 21. Mai 1946 hinsichtlich des Energiewirtschafts-Verstaatlichungsgesetzes gingen von der Voraussetzung aus, dass sobald wie möglich Parteienverhandlungen über die Frage der Gesamtverstaatlichung beginnen sollten. 

Die Nationalratswahl im Herbst 1949 und die daraus resultierende Neuordnung der politischen Kräfte, bewirkte auch Änderungen in der Energiepolitik. Drei Ministerien wurden aufgelöst (Elektrifizierung und Energiewirtschaft, Volksernährung sowie Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung). Anstelle der mit wirtschaftlichen Aufgaben befassten Ministerien rückte nun ein neu geschaffenes Ministerium auf, jenes für Verkehr und Verstaatlichte Betriebe. Im Endeffekt liegt die Basis für den erfolgreichen Weg der Landesenergiegesellschaften nach 1945 eben in genau dieser Kooperation zwischen Bund und Länder in der Energiepolitik.

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