Verstaatlichung

Nachdem Österreich gegen Ende des Zweiten Weltkriegs seine Unabhängigkeit vom Deutschen Reich wiedererlangt hatte, sahen sich Industrie und Elektrizitätswirtschaft mit unklaren Eigentumsverhältnissen, diesbezüglichen alliierten Ansprüchen und einem hohen Kapitalbedarf für den Wiederaufbau konfrontiert. Die drei Regierungsparteien waren sich darin einig, diese Herausforderung mittels Verstaatlichung der betroffenen Unternehmen meistern zu wollen, konnten diesen Schritt aber aufgrund anhaltenden Widerstands seitens der sowjetischen Besatzungsmacht nur in den von den Westalliierten verwalteten Besatzungszonen realisieren, was 1946 und 1947 geschehen sollte. Die Sowjets erkannten die entsprechenden Gesetze, soweit sie ihre Besatzungszone berührten, nicht an und überführten die betroffenen Unternehmen in eigene Gesellschaften. Die Verstaatlichungsgesetze konnten daher erst mit dem Abschluss des Staatsvertrages 1955 voll wirksam werden. Die verstaatlichte Industrie zeigte sich ab den 1970er Jahren dem wirtschaftlichen Strukturwandel sowie der einsetzenden Globalisierung nicht mehr gewachsen, so dass ab Mitte der 1980er-Jahre ihre Privatisierung erfolgen sollte.

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